Bereits seit mehr als 10 Jahren treffen wir uns unter Kollegen jeden Sonntag zum Fussball. Im 2022 haben wir uns entschieden offiziell einen Verein zu gründen.

Wir sind nun ein junger Verein mit Mitgliedern zwischen dem Alter von 19 und 37 Jahren, welcher aus wild zusammengesetzten Kollegen besteht.

JEDER IST WILLKOMMEN BEI UNS!

Bei Interesse melde dich einfach über das Kontaktformular.

Vorstand

Vorstand

Präsident

Marco Gwerder

Gründungsmitglied

Kassier

Reto Crottogini

Gründungsmitglied

Aktuar

Martin Wyss

Gründungsmitglied

Vereinsstatuten

Vereinsstatuten

Vereinsstatuten des FC Schönwetter-Bälleler mit Sitz in Brunnen

1.  Name und Sitz

Unter dem Namen «FC Schönwetter-Bälleler» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Brunnen.

2. Zweck

Der Verein bezweckt gemeinsames Fussball spielen (ohne Liga-Spiele) und weitere sportliche Aktivitäten.

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

4. Mitgliedschaft

Aktivmitglied: mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Fussball spielen hat.
Passivmitglied: Existieren nicht
Ehrenmitglied: Mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, welche durch besondere Leistungen an der GV gewählt wird.

4.1 Aufnahme

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt
– bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
– bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

7. Pflichten

Die Mitglieder sind zur Einhaltung der Statuten, Reglemente und Beschlüsse verpflichtet.

8. Stimmrecht

Sämtliche Aktivmitglieder sind stimmberechtigt.

9. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
– die Generalversammlung
– der Vorstand
– die Rechnungsrevisoren

9.1 Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
– Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
– Festsetzung und Änderung der Statuten
– Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
– Beschluss über das Jahresbudget
– Festsetzung des Mitgliederbeitrages

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

9.2 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem Präsidenten, dem Kassier und dem Aktuar. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Präsident: Ist zuständig für die Vereinsführung und übernimmt die Kommunikation nach aussen.
Kassier: Ist zuständig für die Finanzen und Buchführung des Vereins.
Aktuar: Ist zuständig für alle Protokolle.

9.3 Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

9.4 Wahlen und Abstimmungen

Über die Vereinsgeschäfte und Wahlen wird in offener Abstimmung entschieden. Entscheidend ist die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

9.5 Amtsdauer

Die Amtsdauer der Revisoren beträgt 2. Jahre, restliche Ämter werden jährlich gewählt.

10. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

11. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

12. Statutenänderungen

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

13. Finanzen

Die Finanzen werden durch den gewählten Kassier verwaltet.

14. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

15. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 11.12.2022 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Präsident: Marco Gwerder
Aktuar: Martin Wyss
Kassier: Reto Crottogini

Spielbetrieb

Spielbetrieb

Da wir ein Plauschverein sind müssen wir uns mit öffentlichen Plätzen begnügen. Das funktioniert aber seit Jahren sehr gut so.

Seit 2023 haben wir nun auch eine Möglichkeit im Winter oder bei miserablem Wetter in die Halle zu wechseln.

Wir spielen jeden Sonntag!

Wintersaison (Halle): 13:00 – 15:00
Sommersaison: ca. 14:00 – Ende 

Wintersried

(Sommersaison)

Turnhalle Rubiswil

(Wintersaison)

Brunnen

(Sommersaison)

Grabachern

(Sommersaison)

Wintersried

(Sommersaison)

Turnhalle Rubiswil

(Wintersaison)

Brunnen

(Sommersaison)

Grabachern

(Sommersaison)